Seit dem 28.04.2020 gelten einige neue Verkehrsregeln.
Für uns besonders wichtig:
Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scooter gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 m und außerorts 2 m.
Diese Regel wurde speziell zum Schutz von Radfahrenden eingeführt.