Preise ab Juli 2025 nach § 32 Fahrlehrergesetz

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen.

Preise in Euro

Klassen B BE A A2 A1 AM L B197 (Autom.)
Grundbetrag
  • für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
  • bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung
550,00
80,00
100,00
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450,00
80,00
450,00
80,00
450,00
80,00
450,00
80,00
450,00
80,00
550,00
80,00
Vorstellungsentgelte *
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung (komplett)
100,00
230,00
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250,00
100,00
250,00
100,00
250,00
100,00
230,00
100,00
210,00
100,00
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100,00
230,00
bei Teilprüfung **
  • nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben
  • nur Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten ***
  • nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
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190,00
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Fahrstunde (zu je 45 Minuten) 78,00 95,00 84,00 84,00 84,00 84,00 ---- 78,00
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
  • auf Bundes- oder Landstraßen
  • auf Autobahnen
  • bei Dämmerung und Dunkelheit
90,00
90,00
90,00
105,00
105,00
105,00
99,00
99,00
99,00
99,00
99,00
99,00
99,00
99,00
99,00
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90,00
90,00
90,00
Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) ** ---- ---- ---- ---- ----
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*) die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden
**) nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T
***) gilt nicht für BE

Führerscheinerweiterungen

Führer­schein­erweiterungen Preis
B196 € 900,00

Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen

Klassen Preis
B + A € 590,00
A1 + L € 490,00
AM + L € 490,00
B17 + A1 € 590,00

Seminare

Seminare Preis
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) € 550,00
Mofa-Ausbilungskurs nach § 5 Abs. 2 FeV € 250,00

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Welche Führerscheinklasse passt zu dir?

Finde raus, was zu dir passt und was auf dich zukommt.

Ob B, BE, A oder AM – wir erklären dir verständlich, was hinter den einzelnen Klassen steckt, was du dafür brauchst und was es ungefähr kostet. Mit unserem Kostenrechner bekommst du eine realistische Einschätzung deiner Ausbildung, ganz individuell.

AM

ab 15 Jahren

Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 4KW (6PS)
max. 45 km/h
ab 15 Jahren

A1

ab 16 Jahren

Kraftrad bis 125 ccm
max. 11 KW (15 PS)
ab 16 Jahren

A2

ab 18 Jahren

Kraftrad mit Leistungsbeschränkung auf 35 KW (48 PS)
ab 18 Jahren

A

ab 24 Jahren *

Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung
ab 24 Jahren *
* ab 20 Jahren möglich, Voraussetzung 2 Jahre Führerschein Klasse A2

B

ab 17 Jahren

Kraftwagen bis 3,5t
bis 8 Passagiere
ab 18 Jahren oder BF ab 17 Jahren

BE

ab 17 Jahren

Kraftwagen bis 3,5t mit Anhänger über 750 kg
ab 18 Jahren oder BF ab 17 Jahren

B196

ab 25 Jahren *

Ergänzung zur Klasse "B"
Kraftrad bis 125 ccm
ab 25 Jahren *
* Voraussetzung 5 Jahre Führerschein Klasse B, nur in Deutschland gültig

B197 (Autom.)

ab 17 Jahren

Prüfung Automatik und anschlißend trotzdem Schalter fahren
min. 10 Stunden Schaltwagen
ab 18 Jahren oder BF ab 17 Jahren

L

ab 16 Jahren

Land- oder forstwirtschaftl. Zugmaschine (Traktor)
max. 40 km/h
ab 16 Jahren