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§ Neue Verkehrsregeln

(1224 x gelesen) im
Apr 30 2020

Seit dem 28.04.2020 gelten einige neue Verkehrsregeln.

Für uns besonders wichtig:

Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scooter gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 m und außerorts 2 m.

Diese Regel wurde speziell zum Schutz von Radfahrenden eingeführt.

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